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05 Apr

Aufsätze: Artikel

"Landwirtschaftlicher Verkehr frei" - was bedeutet das?

05. April 2019

von Detlef Stollenwerk

Das Zusatzzeichen Z 1026-36 "Landwirtschaftlicher Verkehr frei" wird häufig mit dem Verkehrszeichen 250 StVO (Verbot der Durchfahrt für Fahrzeuge aller Art) kombiniert und zur Sperrung von Wirtschaftswegen für den Durchgangsverkehr eingesetzt. In Zusammenhang mit der Kontrolle von Verkehrsvergehen stellt sich in der Praxis immer wieder die Frage, welcher Personenkreis eine solche gesperrte Straße befahren darf. Nicht zuletzt war die Thematik Gegenstand einer kleinen Anfrage im Bundestag.¹

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