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1 K 927.09
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ZPO §§ 114 ff.
VwVfG § 38
07
Okt
Aufsätze: Kurzinfo
Linksabbieger haftet allein
Wer links in ein Grundstück einbiegen möchte, muss besonders sorgfältig fahren. Dies bedeutet insbesondere, dass er auch auf den rückwärtigen Verkehr achten muss.
Wird er überholt und übersieht den Überholer, ist davon auszugehen, dass er nicht achtsam genug gefahren ist. Aufgrund dieser Sorgfaltspflichtverletzung haftet er für den Unfall allein.
tra Landgericht Hamburg
Aktenzeichen 302 O 220/15