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04 Nov

Aufsätze: Kurzinfo

Linksabbieger haftet allein

04. November 2016

von jlp

Wer links in ein Grundstück einbiegen möchte, muss besonders sorgfältig fahren. Dies bedeutet insbesondere, dass er auch auf den rückwärtigen Verkehr achten muss. Wird er überholt und übersieht er dabei den Überholer, ist davon auszugehen, dass er nicht achtsam genug gefahren ist. Aufgrund der Sorgfaltspflichtverletzung haftet er für den Unfall allein. Landgericht Hamburg Aktenzeichen 302 O 220/14

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