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17 Feb

Urteile

Marihuanakonsum

17. Februar 2008

Urteil vom:
03.12.2007
Aktenzeichen:
16 B 749/07
Paragrafen:
FeV § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, FeV § 11 Abs. 6 S. 2, FeV § 11 Abs. 8, FeV § 46 Abs. 3, VwGO § 80 Abs. 5

OVG für das Land Nordrhein-Westfalen

Tenor
Gibt eine bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle nach ihrem Drogenkonsum befragte Person an, seit ca. sechs Jahren regelmäßig Marihuana zu konsumieren, so ist die Aufforderung zur Beibringung eines ärztlichen Gutachtens zur Klärung von Eignungszweifeln rechtlich nicht zu beanstanden. Jahrelanges und regelmäßiges Konsumieren von Cannabisprodukten stellt ein beträchtliches Gefährdungspotenzial für andere Straßenverkehrsteilnehmer dar.

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