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06 Mai

Aufsätze

Markierungen im ruhenden Straßenverkehr

06. Mai 2011

von Detlef Stollenwerk

Nach § 41 abs. 1 StVO enthalten Markierungen Ge- und Verbote. Sie haben v. A. im ruhenden Straßenverkehr eine besondere Bedeutung. Der Beitrag widmet sich den unterschiedlichen Varianten der Parkflächenmarkierungen – zudem den Grundlagen für deren Anordnung, ihrer Ausgestaltung und ihrer jeweiligen Wirksamkeit (Rechtswirkung). Von Detlef Stollenwerk1. Allgemeinesclass="quote">class="aside">Nach § 41 Abs. 1 StVO enthalten Markierungen Ge- oder Verbote. Sie haben insbesondere im ruhenden Straßenverkehr eine besondere Bedeutung. Nach § 41 Abs. 3 Nr. 7 StVO wird durch Parkflächenmarkierungen angeordnet wie Fahrzeuge aufzustellen sind. Parkflächenmarkierungen erlauben das Parken1. Die ...

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