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VwVfG § 38
06
Jul
Aufsätze
Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde bei Zweifeln an der gesundheitlichen Eignung eines Verkehrsteilnehmers
von Adolf Rebler
Wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führen will, muss (ständig) geeignet und befähigt dazu sein. Die Befähigung, also die Kenntnis der Verkehrsregeln und den hinreichend sicheren Umgang mit dem Kfz, weist der Fahrerlaubnisbewerber in der Fahrprüfung nach. Eine Eignungsprüfung, d. h. ein Nachweis der körperlichen und geistigen „Leistungsfähigkeit“, findet – abgesehen von einem Sehtest- nur bei Erteilung des Bus- und Lkw-Führerscheins (Klassen C und D) und der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung statt. Besteht für die Fahrerlaubnisbehörde (FE-Behörde) jedoch ein konkreter Anlass (anlassbezogene Eignungsprüfung), an der Eignung eines Fahrerlaubnisinhabers zu zweifeln, muss die ...