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11 Aug

Aufsätze

Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde bei Zweifeln an der gesundheitlichen Eignung eines Verkehrsteilnehmers

11. August 2011

von Adolf Rebler

Wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führen will, muss (ständig) geeignet und befähigt dazu sein. Die Befähigung, also die Kenntnis der Verkehrsregeln und den hinreichend sicheren Umgang mit dem Kfz, weist der Fahrerlaubnisbewerber in der Fahrprüfung nach. Eine Eignungsprüfung, d. h. ein Nachweis der körperlichen und geistigen „Leistungsfähigkeit“, findet – abgesehen von einem Sehtest – nur bei Erteilung des Bus- und Lkw-Führerscheins (Klassen C und D) und der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung statt. Hier gibt es die Eingangsuntersuchung und Wiederholungsuntersuchungen (§ 11 Abs. 9 FeV i. V. m. Anlage 5). Bei der Erteilung der Klassen A und B wird die Eignung nicht gesondert ...

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