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08
Jan
Aufsätze: Kurzinfo
Medizin macht's nicht besser
von tra
Wer Cannabis aus medizinischen Gründen konsumiert, darf im Straßenverkehr nicht anders behandelt werden, wie jemand der Cannabis aus sonstigen Gründen zu sich nimmt.
Ab einem THC-Wert von 1,0 ng/ml ist davon auszugehen, dass es an der Fahreignung fehlt. Gleiches gilt, wenn ein THC-Wert von 4,8 ng/ml erreicht wird, nachdem Cannabis über ein Medikament aufgenommen worden ist. Auch in diesem Fall muss der Autofahrer erkennen, dass er besser nicht mehr Auto fährt. Fährt er trotzdem, ist davon auszugehen, dass er nicht zwischen Drogenkonsum - wenn auch aus medizinischen Gründen - und der Teilnahme am Straßenverkehr unterscheiden kann. Es ist dann von einer fehlenden Fahreignung auszugehen und der ...