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12 Aug

Urteile

Medizinisch-psychologisches Gutachten

12. August 2008

Urteil vom:
05.05.2008
Aktenzeichen:
3 L 406/08
Paragrafen:
StVG § 3 Abs. 1; StVG § 4; FeV § 46 Abs. 1; FeV § 11; FeV § 12; FeV § 13

VD Neustadt/Weinstraße

Der Verwertung eines durch den Betroffenen an die Fahrerlaubnisbehörde übersandten medizinisch-psychologischen Gutachtens steht die Rechtswidrigkeit seiner Anforderung nicht entgegen. Hat sich der Betroffene der Anordnung gestellt, so liegt darin eine neue Tatsache.

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