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06 Apr

Aufsätze: Artikel

Meldepflicht gemäß § 2 Abs. 12 StVG bei Zweifeln an der Kraftfahreignung (Teil 2)

06. April 2018

von Florian Wozny

Zu einem erheblichen Anteil ursächlich für Verkehrsunfälle sind Fahrfehler, die auf Eignungs- oder Befähigungsmängel von Kraftfahrzeugführern zurückzuführen sind. Bei ihren Einsätzen erhält die Polizei Informationen hinsichtlich deren Geeignetheit bzw. Ungeeignetheit. Der anschließende Informationsaustausch mit dem Straßenverkehrsamt als zuständige Behörde für die Erteilung, Beschränkung und Entziehung der Fahrerlaubnis ist gesetzlich geregelt. Dieser zweiteilige Beitrag erläutert anhand von praxisnahen Beispielen die Meldepflicht gemäß § 2 Abs. 12 StVG der Polizei gegenüber dem Straßenverkehrsamt.

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