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VwVfG § 38
03
Feb
Aufsätze: Kurzinfo
Messentfernung maßgeblich für Fahrverbot
Geschwindigkeiten sollen erst in einiger Entfernung nach einem tempobeschränkenden Verkehrsschild gemessen werden. Relevant wird diese Regelung aber erst bei gravierenden Verstößen. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt grundsätzlich ab dem Verkehrsschild, das diese anordnet. Das bedeutet, dass der Verkehrsteilnehmer ab diesem Schild die dort angegebene Geschwindigkeit einhalten muss.
Die Richtlinien zur Verkehrsüberwachung sehen allerdings vor, dass eine Geschwindigkeitsmessung erst in einer bestimmten Entfernung zu diesem Schild vorgenommen werden soll. Wird diese Entfernung nicht eingehalten, liegt trotzdem eine Geschwindigkeitsüberschreitung vor, die eine Geldbuße rechtfertigen kann.
Erst ...