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01 Jun

Aufsätze: Artikel

Messsicherheit erhöhen - Kontrollen verbessern

01. Juni 2016

von Peter Schlanstein,Mirko Roeßink

In Bußgeldverfahren sind Richter bislang regelmäßig nicht verpflichtet, bewährte Messverfahren zu überprüfen. Dies gilt auch für Verfahren zur Messung von Geschwindigkeitsüberschreitungen im Straßenverkehr. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Begriff des "standardisierten Messverfahrens" entwickelt, um die Masse von Bußgeldverfahren durch die Gerichte bewältigen zu können. Allerdings existiert das für solche vereinfachten Begründungsanforderungen vorausgesetzte technische Zulassungsverfahren der Messgeräte seit dem 1.1.2015 nicht mehr.

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