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08 Nov

Aufsätze: Kurzinfo

Mindestfahrverbot ohne Etappen

08. November 2019

von tc

Die Mindestdauer eines bußgeldrechtlichen Fahrverbots ist gesetzlich auf einen Monat festgelegt und darf nicht unterschritten werden. Das Bayerische Oberste Landesgericht zog daraus einen weiteren Schluss: Aus dieser gesetzlichen Mindestdauer folgt nach Ansicht des obersten ordentlichen Gerichts Bayerns, dass dieses auch nicht sukzessive angeordnet werden darf, also unterteilt in Etappen. tc Bayerisches Oberstes Landesgericht Aktenzeichen 201 OBOWI 569/19

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