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03 Mai

Aufsätze: Kurzinfo

"Mit den Pflichten eines Kfz-Führers nicht zu vereinbaren"

03. Mai 2019

von tc

Wenig Verständnis zeigte das Oberlandesgericht Bamberg für einen Autofahrer, der gedankenlos seinem - auch noch deaktivierten - Abstandsregler vertraute. Der Abstandsverstoß eines Autofahrers wurde mit einem Regelfahrverbot geahndet. Er berief sich darauf, dem "Abstandspiloten" vertraut zu haben - der im Fall deaktiviert war, ohne dass dem Fahrer das bewusst war. Das Oberlandesgericht Bamberg entschied, dieses Verhalten sei mit "der ordnungsgemäßen Erfüllung der Pflichten eines Kfz-Führers nicht einmal im Ansatz zu vereinbaren". Der Autofahrer hätte die Verkehrssituation mit eigenen Augen wahrnehmen können und müssen. Oberlandesgericht Bamberg Aktenzeichen 3 SS OWI 1480/18

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