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04 Jan

Aufsätze: Kurzinfo

Mit Handy am Ohr von Zug erfasst

04. Januar 2019

Unfallrisiko Smartphone: Das musste eine Frau schmerzhaft erfahren, die telefonierend ihr Umfeld vergessen hatte. Ihre Unfallversicherung stellte sich bei der Schadensregelung quer. Im Fall ging eine Frau von ihrer Arbeit nach Hause und telefonierte, als sie über einen unbeschrankten Bahnübergang ging. Sie sah den herannahenden Zug nicht und erlitt schwere Verletzungen. Ihre Unfallversicherung weigerte sich, den Unfall als Arbeitsunfallversicherung anzuerkennen - und das Sozialgericht Frankfurt am Main sah das ebenso. Nur das Nachhausegehen vom Arbeitsort sei versichert, nicht das zeitgleiche Telefonieren, stellten die Richter klar. Das Handy- Gespräch stelle kein "Wegerisiko" dar, sondern ...

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