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03
Mrz
Aufsätze: Urteil
Mobile Halteverbotsschilder: 48 Stunden Vorlauf reichen
Leitsatz
Der Umstand, dass Halteverbotsschilder erst nach dem rechtmäßigen Abstellen eines Fahrzeugs aufgestellt worden sind, steht der Verhältnismäßigkeit der Belastung des Fahrzeugverantwortlichen mit den Kosten für das Abschleppen des Fahrzeugs aus dem Halteverbot im Regelfall nicht entgegen, wenn zwischen dem Aufstellen der Halteverbotsschilder und der Abschleppmaßnahme eine Frist von 48 Stunden verstrichen ist.
Tatbestand
Die Beteiligten streiten um die Kosten einer Abschleppmaßnahme. Die Klägerin parkte ihr Fahrzeug am 19.8.2013 in einer Straße in Düsseldorf. Am selben Tag flog sie in den Urlaub. Am Vormittag des 20.8.2013 wurde in dem Bereich, in dem das Fahrzeug abgestellt worden war ...