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StVG § 3 Abs. 1 Satz 1
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ZPO §§ 114 ff.
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05
Jun
Aufsätze: Artikel
Möglichkeiten bei fehlerhaften medizinisch-psychologischen Gutachten
von Magdalena Pöhler,Maritta Zentgraf
Eine Inanspruchnahme verkehrspsychologischer Unterstützung nach einer negativ verlaufenen medizinisch-psychologischen Begutachtung kann in Einzelfällen zu einer günstigeren Entscheidung für den Antragsteller führen, wie an einem Fallbeispiel dargestellt wird. Dabei bedarf es der Aufgeschlossenheit der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, wenn die Begutachtungsinstitution selbst eine Korrektur, trotz vorliegender Fehler, ablehnt. Auf Probleme aus Sicht der betroffenen Antragsteller bzw. Inhaber einer Fahrerlaubnis wird hingewiesen.