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StVG § 3 Abs. 1 Satz 1
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VwVfG § 38
02
Feb
Aufsätze: Kurzinfo
Motorradstiefel keine Pflicht
Der Fahrer eines Leichtkraftrades ist nicht verpflichtet, beim Fahren Motorradstiefel zu tragen. Deshalb kommt eine Mithaftungsquote des Leichtkraftradfahrers an einer Verletzung am Fuß allein aufgrund des Fehlens von Motorradstiefeln nicht in Betracht, wenn es zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Auto- und einem Leichtkraftradfahrer kommt. Eine Mithaftung kann nur aufgrund des Verlaufs des Unfalls entstehen. tra
Oberlandesgericht München Aktenzeichen 10 U 4256/16