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02 Jun

Aufsätze: Kurzinfo

MPU auch bei Trunkenheitsfahrt im Ausland

02. Juni 2017

von tc

Deutsche Fahrerlaubnisbehörden dürfen ein Fahreignungsgutachten auch dann verlangen, wenn die Trunkenheitsfahrt im Ausland begangen wurde. Das war passiert: Der Fahrer war in Polen mit einer Atemalkoholkonzentration von 1,03 mg/l geschnappt worden und rechtskräftig verurteilt worden. Daraufhin forderte die deutsche Fahrerlaubnisbehörde die Vorlage eines Fahreignungsgutachtens. Das durfte sie, urteilte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen. Nach § 13 Fahrerlaubnisverordnung (FEV) darf ab einer Atemalkoholkonzentration von 0,8 mg/l ein solches Gutachten verlangt werden. Dies gilt auch dann, wenn die Trunkenheitsfahrt gar nicht in Deutschland stattgefunden hat. Denn die Behörde kann ...

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