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StVG § 3 Abs. 1 Satz 1
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ZPO §§ 114 ff.
VwVfG § 38
01
Jun
Aufsätze: Kurzinfo
MPU nach Atemalkoholtest mit 2,62 Promille
von tc
Liegt der Verdacht des Alkoholmissbrauchs nahe, rechtfertigt die Messung mit einem Vortestgerät eine MPU. Dessen Werte seien zuverlässig, entschied das OLG Trier.
Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, haben Passanten einen Autofahrer regungslos in seinem Pkw aufgefunden. Die Polizei stellte mittels eines sogenannten Vortestgeräts einen Alkoholwert von 2,62 Promille fest. Nachdem die Beamten den Führerschein und die Fahrzeugschlüssel sichergestellt hatten, argumentierte der Pkw-Fahrer, dass er als Berufspendler am nächsten Morgen mit dem Auto zur Arbeit fahren müsse und deshalb den Schlüssel benötige. Der Hinweis, dass er aufgrund des hohen Alkoholpegels auch am nächsten Morgen noch ...