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Beispiele:
LG München für Landgericht München
BGH für Bundesgerichtshof
BVerfG für Bundesverfassungsgericht usw.
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Beispiele:
1 S 3263/08
1 K 927.09
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Beispiele:
StVG § 3 Abs. 1 Satz 1
StVO §§ 12 Abs. 3 Ziff. 3
ZPO §§ 114 ff.
VwVfG § 38
03
Mrz
Aufsätze: Kurzinfo
MPU: Neuer Ärger, neue Anordnung
Beachtet ein Fahrerlaubnisinhaber die MPU-Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde nicht und zieht diese keinerlei Konsequenzen, braucht die Behörde eine neue Anordnung, wenn es drei Jahre später erneut Ärger gibt.
Zum Fall: Ein Fahrerlaubnisinhaber war 2012 auffällig geworden, weshalb die Fahrerlaubnisbehörde die Vorlage eines Fahreignungsgutachtens forderte. Der Betroffene legte das aber nicht vor. 2016 ordnete die Behörde dann wiederum die Vorlage eines Eignungsgutachtens an, verwies zur Begründung aber nicht auf neue Gründe, sondern auf die Argumente aus 2012. Weil das Gutachten abermals nicht vorgelegt wurde, wollte sie die Fahrerlaubnis entziehen.
Der Betroffene wehrte sich dagegen ...