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04 Mai

Aufsätze: Kurzinfo

Mütze aufheben ist grob fahrlässig

04. Mai 2020

von tc

Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet von folgendem Fall: Der Betroffene mietete ein Fahrzeug mit Haftungsfreistellung und 350 Euro Selbstbeteiligung. Es wurde ausgemacht, dass die Freistellung entfällt, wenn der Fahrer das Auto vorsätzlich beschädigt und dass die Freistellung gekürzt werden kann, wenn der Fahrer sich grob fahrlässig verhalten hat. Der Fahrer kollidierte mit einem geparkten Fahrzeug, der Schaden betrug 7.000 Euro. Er teilte mit, dass er zum Unfallzeitpunkt eine Mütze habe aufheben wollen. Später sagte er zu diesem Vorfall, er habe beide Hände am Lenkrad gehabt und die Mütze nicht aufheben wollen, als diese heruntergerutscht sei. ...

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