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02 Mrz

Aufsätze: Urteil

Nachweis mutmaßlicher Ordnungswidrigkeiten per Dashcam datenschutzwidrig

02. März 2018

Leitsätze Die Aufzeichnung mutmaßlich verkehrsordnungswidriger Verhaltensweisen Dritter im öffentlichen Straßenverkehr mittels einer sogenannten Dash-Cam (Onboard-Kamera) und die anschließende Übermittlung der dergestalt erhobenen Daten an die zuständige Bußgeldbehörde zwecks Ahndung eventuell begangener Verkehrsordnungswidrigkeiten verstoßen gegen § 1 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und stellen somit eine unzulässige Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts der betroffenen Verkehrsteilnehmer dar. Derartige Handlungen werden vom personalen und sachlichen Anwendungsbereich der entsprechenden Schutzvorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes, unter anderem von § 1 Abs. 2 Nr. 3 BDSG, ...

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