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05 Jun

Aufsätze: Kurzinfo

Navi-Fernbedienung genutzt: Bußgeld

05. Juni 2020

von tc

Im konkreten Fall steuerte der Betroffene sein Navi während der Fahrt per Fernbedienung an, die er aus ihrer Haltevorrichtung genommen und mit der rechten Hand bedient hatte. Die Polizei bekam das mit - er wurde "erwischt". Das sei ein fahrlässiger Verstoß gegen den "Handyparagrafen" 23 Abs. 1 a StVO, urteilte das Amtsgericht Siegburg und sprach gegen den Betroffenen ein Bußgeld aus. Das Oberlandesgericht Köln sah das genauso wie die Vorinstanz und verwarf den Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde als unbegründet. Die Fernbedienung des Navigationsgeräts sei ein "der Information oder Organisation dienendes elektronisches Gerät", so wie es die obige Vorschrift voraussetzt. Denn diese ...

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