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06 Dez

Urteile: Bußgeld

Neue Rechte von Betroffenen im Bußgeldverfahren

06. Dezember 2024

Von Peter Hornof

Akteneinsicht in Verwaltungsakten, die nicht Bestandteil der Bußgeldakte sind. Anordnungen von Verkehrszeichen vereinen Rechtsgrundlagen des Verwaltungs- und des Ordnungswidrigkeitsrechts. Klassische Beispiele sind Verstöße gegen Verkehrszeichen im öffentlichen Straßenverkehr.Verwaltungsrechtlich sind Anordnungen von Verkehrszeichen Verwaltungsakte. Einschlägige Rechtsgrundlagen sind die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) und das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).Die verkehrsrechtlichen Anordnungen aber auch die Ahndungen von Verstößen gegen Verkehrszeichen im Straßenverkehr erfolgen gemäß den Rechtsgrundlagen des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) i. V. m. den Rechtsvorschriften des Bußgelds- und Ordnungswidrigkeitsrecht.Im Spannungsfeld zwischen Verwaltungs- und Ordnungswidrigkeitsrecht kommt es in der Rechtsliteratur und bei Gericht immer wieder zu unterschiedlichen Ergebnissen. Nachstehend wird das Spannungsfeld an Hand einiger ausgewählter Gerichtsurteile aufgezeigt.Im Anhang befindet sich eine Checkliste zur Qualitätssicherung bezüglich der Anordnungen von Verkehrszeichen.

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