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04 Apr

Urteile

Neuerteilung einer Fahrerlaubnis

04. April 2003

Urteil vom:
24.09.2002
Aktenzeichen:
3 C 18.02
Paragrafen:
FeV §§ 20 Abs. 1, 23 Abs. 1 Satz 2, 24 As. 1, 76 Nr. 9

BVerwG

§ 76 Nr. 9 Satz 2 FeV betrifft Umstellungen bestehender Fahrerlaubnisse und hiervon erfasster Fahrerlaubnis-Klassen und ist daher grundsätzlich nicht zur Rechtfertigung für Abweichungen von Vorschriften über die Ersterteilung (hier: § 23 Satz 2 Nr. 1 FeV) geeignet, die gemäß § 20 Abs. 1 FeV bei der Neuerteilung früher entzogener Fahrerlaubnisse anzuwenden sind.

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