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06 Apr

Aufsätze

Neues zum Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)

06. April 2011

von Thomas Kaps

Berufskraftfahrer müssen seit dem 10.9.2008 für den Personenverkehr und seit dem 10.09.2009 für den Güterkraftverkehr eine besondere Qualifizierung nachweisen. Betroffen sind Fahrer von Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen im gewerblichen Güterkraft- und Werksverkehr oder von Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen im Personenverkehr. Der Gesetzgeber schreibt in Zukunft einheitliche Musterformulare für die Teilnahme an Weiterbildungen und Lehrgängen zur beschleunigten Grundspan class="quote"ualifikation verbindlich vor. Ferner stellen die Autoren die Statistik der IHK zu den Prüfungen gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz 2010 und den Erfahrungsbericht in ...

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