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09 Mai

Urteile

Nichteignung trotz negativem Gutachten

09. Mai 2003

Urteil vom:
15.03.2002
Aktenzeichen:
19 B 405/02
Paragrafen:
FeV §§ 11 Abs. 8, 14 Abs. 1, 46

OVG Nordrhein-Westfalen

1. Der Schluss auf die Nichteignung des Fahrerlaubnisinhabers kann auch dann zulässig sein, wenn ein - negatives - fachärztliches Gutachten über eine Blut- und eine Urinuntersuchung nicht innerhalb der gesetzten Frist beigebracht wird.
2. Die Einhaltung der kurz bemessenen, überraschend bestimmten Frist für die Beibringung eines Gutachtens über eine Blut- und eine Urinuntersuchung hat für dessen Aussagekraft mit Blick auf den nur zeitlich begrenzt möglichen Nachweis von Drogenkonsum im Blut und im Urin entscheidende Bedeutung.

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