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05 Sep

Aufsätze

Nichteignung zur Überzeugung der Fahrerlaubnisbehörde

05. September 2014

von Dr. Alfred Scheidler

Das Fahrerlaubnisrecht ermöglicht es der Behörde, unter bestimmten Voraussetzungen einem Fahrerlaubnisbewerber bzw. -inhaber gegenüber die Beibringung eines ärztlichen oder medizinisch-psychologischen Gutachtens anzuorden, um Aufschluss darüber zu erhalten, ob der Betroffene zum Führen von Kraftfahrzeugen (noch) geeignet ist. Steht die Nichteignung hingegen zur Überzeugung der Behörde bereits fest, darf sie gemäß § 11 Abs. 7 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ein Gutachten nicht fordern. Der Beitrag unternimmt den Versuch einer Abgrenzung der beiden Fallkonstellationen.

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