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Beispiele:
LG München für Landgericht München
BGH für Bundesgerichtshof
BVerfG für Bundesverfassungsgericht usw.
Bitte beachten Sie bei der Eingabe des Aktenzeichens folgende Schreibweise:
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1 S 3263/08
1 K 927.09
Bitte beachten Sie bei der Eingabe der Vorschriften folgende Schreibweisen:
Beispiele:
StVG § 3 Abs. 1 Satz 1
StVO §§ 12 Abs. 3 Ziff. 3
ZPO §§ 114 ff.
VwVfG § 38
08
Jan
Urteile: Kurzurteile
Nötigung im Straßenverkehr - was war Ziel des Handelns?
Nicht jeder vorsätzliche Regelverstoß im Straßenverkehr, der ein Nötigungselement enthält, stellt eine Nötigung im Sinne von § 240 StGB dar. Ein Schuldspruch wegen Nötigung scheidet aus, wenn die Einwirkung auf den anderen Verkehrsteilnehmer nicht das Ziel des Handelns des Täters ist, sondern nur die in Kauf genommene Folge seiner Fahrweise.Das Amtsgericht Schmallenberg hat einen Angeklagten wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 60 Euro verurteilt. Zudem hat es dem Angeklagten für die Dauer von sechs Monaten verboten, im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug zu führen. Folgender Tathergang war dem Urteil des AG vorausgegangen: Der Angeklagte fuhr im innerstädtischen Bereich mit ...