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09 Jan

Aufsätze: Kurzinfo

Nur fahrlässige Geschwindigkeitsüberschreitung bei defektem Tacho

09. Januar 2017

Überschreitet ein Autofahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 32 km/h, handelt er nicht vorsätzlich, wenn ein defekter Tacho der Grund dafür ist, wohl aber fahrlässig. Im Fall überschritt ein Autofahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 32 km/h. Dies war darauf zurückzuführen, dass der Tacho des Fahrzeugs defekt war. Eine Prüfung ergab, dass dieser bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h 58 km/h anzeigte. Der Autofahrer legte gegen den Bußgeldbescheid Einspruch ein. Das Amtsgericht Lüdinghausen verurteilte den Autofahrer wegen einer fahrlässigen Geschwindigkeitsüberschreitung zu einer Geldbuße. Zwar sei der Tacho defekt gewesen, jedoch hätte der Betroffene erkennen ...

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