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06 Okt

Aufsätze: Kurzinfo

Oberlandesgericht lässt Aufnahmen von Dashcam zu

06. Okober 2017

von tc

Dashcam-Aufzeichnungen im Auto dürfen für Verkehrsunfälle im Zivilprozess ausgewertet werden. Das hat das Oberlandesgericht Nürnberg beschlossen. Das Gericht sah durch Dashcam-Aufnahmen keine Verletzungen der Intimoder Privatsphäre eines Pkw-Fahrers, der gegen die Verwendung einer Kamera durch einen Unfallgegner geklagt hatte. Die Aufnahmen richteten sich nämlich nicht gegen einzelne Personen. Auch waren Fahrer von unbeteiligten Pkw nicht zu erkennen. Damit gelten für eine Dashcam nicht die Regelungen wie für eine normale Videoüberwachung, stellte das Gericht klar. Bisher war solches Bildmaterial nur in strafrechtlichen Prozessen verwendet worden - und nicht in zivilrechtlichen wie bei einem ...

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