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LG München für Landgericht München
BGH für Bundesgerichtshof
BVerfG für Bundesverfassungsgericht usw.
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Beispiele:
1 S 3263/08
1 K 927.09
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Beispiele:
StVG § 3 Abs. 1 Satz 1
StVO §§ 12 Abs. 3 Ziff. 3
ZPO §§ 114 ff.
VwVfG § 38
10
Sep
Urteile
Öffentlicher Verkehrsraum
BGH
Geschütztes Rechtsgut der Bestimmung des § 315 b StGB ist die Sicherheit des
Straßenverkehrs. Sie bezieht sich nur auf den öffentlichen Verkehrsraum und
setzt daher voraus, daß durch die Tathandlung in den Verkehr auf Wegen und
Plätzen, die jedermann oder allgemein bestimmten Gruppen dauernd oder
vorübergehend zur Benutzung offen stehen, eingegriffen worden ist.