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10 Sep

Urteile

Öffentlicher Verkehrsraum

10. September 2004

Urteil vom:
08.06.2004
Aktenzeichen:
4 StR - 160/04
Paragrafen:
§ 315c StGB

BGH

Geschütztes Rechtsgut der Bestimmung des § 315 b StGB ist die Sicherheit des
Straßenverkehrs. Sie bezieht sich nur auf den öffentlichen Verkehrsraum und
setzt daher voraus, daß durch die Tathandlung in den Verkehr auf Wegen und
Plätzen, die jedermann oder allgemein bestimmten Gruppen dauernd oder
vorübergehend zur Benutzung offen stehen, eingegriffen worden ist.

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