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05 Mai

Urteile: Kurzurteile

Offene Schranken am Bahnübergang: Wer haftet bei einem Unfall?

05. Mai 2023

mm

Kommt es zu einem Unfall zwischen einem Auto und einem Zug, weil die Bahnübergangssicherungsanlagen ausgefallen sind, begründet das die Alleinhaftung des Bahnbetreibers. Dem Urteil des Oberlandesgerichts Celle lag folgender Fall zugrunde: An einem Bahnübergang in Niedersachsen kam es zu einer Kollision zwischen einem Pkw und einer Regionalbahn - die Pkw-Fahrerin wurde schwer verletzt. Wegen eines Defekts funktionierten weder die Schranken noch die Lichtanlage, der Bewuchs schränkte die Sicht auf die Bahnstrecke außerdem ein. Deshalb hatte die Fahrerin den herannahenden Zug nicht bemerkt. Der Zugführer leitete eine Bremsung ein, als er bemerkt hatte, dass die Schranken nicht geschlossen waren ...

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