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02 Sep

Aufsätze: Kurzinfo

Ohne Gurt im Kreisverkehr?

02. September 2016

In einem Kreisverkehr darf ein Kfz-Fahrer ohne Gurt fahren, wenn er sich nur in Schrittgeschwindigkeit fortbewegt. Darüber informiert der ADAC. Der Betroffene machte geltend, er sei im "Haus-zu-Haus-Verkehr" und in Schrittgeschwindigkeit gefahren. Damit habe er den Ausnahmetatbestand des § 21a Abs. 1 S.2 Nr.3 Straßenverkehrs-Ordnung erfüllt, sagte das Gericht. Diese Vorschrift nimmt "Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen" von der Gurtpflicht aus. Die Tatsache, dass an der Örtlichkeit normalerweise schneller als mit Schrittgeschwindigkeit gefahren wird, war ohne Belang. tc Amtsgericht Lüdinghausen Aktenzeichen 19 OWI-89 JS 968/16-92/16

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