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04 Jan

Urteile

OLG Brandenburg: Rechtsbeschwerde kann ohne Urteilsgründe geprüft werden

04. Januar 2012

Urteil vom:
21.11.2011
Aktenzeichen:
(1 Z) 53 Ss-OWi 450/11 (246/11)
Paragrafen:
OWiG §§ 77b, 80 Abs. 1 und Abs. 2

Carsten Funder

Ein Autofahrer war auf der Autobahn zu schnell unterwegs gewesen, weshalb das Amtsgericht gegen ihn ein Bußgeld verhängt hatte. Dagegen hatte sein Anwalt Rechtsbeschwerde beantragt und dies damit begründet, dass das Urteil keine Gründe enthalten hatte. Das Brandenburgische Oberlandesgericht wies diese Beschwerde in seinem Beschluss zurück und erklärte, dass man nur bei tatsächlich und rechtlich schwierigen Ordnungswidrigkeitsverfahren auf den Urteilsgründen bestehen dürfe.

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