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03 Mai

Urteile

OLG Celle: Der formelle Aktenbegriff

03. Mai 2013

Urteil vom:
11.09.2012
Aktenzeichen:
311 SsRs 124/12
Paragrafen:
§ 80 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 4 OWiG; § 69 Abs. 4 Satz 2 OWiG; § 79 Abs. 3 OWiG; § 147 Abs. 1 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; Art. 103 GG
Befindet sich im Bußgeldverfahren die Bedienungsanleitung eines standardisierten Messgeräts nicht in den Akten, so kann auf ein unterlassenes Beiziehen der Anleitung ein Gehörsverstoß jedenfalls dann nicht erfolgreich gestützt werden, wenn das Gericht eine Einsichtnahme in die Bedienungsanleitung in den Räumen der Bußgeldbehörde angeboten hat. Insoweit gilt der sogenannte formelle Aktenbegriff.

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