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06 Dez

Urteile

OLG Celle: Einsichtsrecht in die Bedienungsanleitung eines Messgeräts

06. Dezember 2013

Urteil vom:
26.03.2013
Aktenzeichen:
322 SsBs 377/12
Paragrafen:
§ 71 Abs. 2 Nr.2 OWiG; § 77 Abs. 1 OWiG; § 147 StPO; § 45 Abs. 1, Abs. 3 UrhG

OLG Celle

1. Hält ein Tatrichter die Einsicht in die Bedienungsanleitung eines Messgeräts für erforderlich, so kann ein Freispruch des Betroffenen nicht damit begründet werden, dass die Verwaltungsbehörde die Herausgabe des Originals oder einer Ablichtung der Bedienungsanleitung unter Berufung auf urheberrechtliche Bedenken verweigert.

2. Die Verwaltungsbehörde ist gemäß § 71 Abs. 2 Nr. 2 OWiG verpflichtet, einem Ersuchen des Tatrichters um Übersendung einer Bedienungsanleitung nachzukommen. Kommt sie dieser Pflicht nicht nach, kann das Gericht eine Beschlagnahme und dafür auch eine Durchsuchung bei der Behörde anordnen.

3. Das Akteneinsichtsrecht des Verteidigers nach § 147 StPO umfasst nicht die Bedienungsanleitung für das Messgerät, wenn diese nicht bereits Aktenbestandteil geworden ist.

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