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05 Apr

Urteile

OLG Celle: Fußgängerüberwege im Sinne des § 315c StGB

05. April 2013

Urteil vom:
31.01.2013
Aktenzeichen:
31 Ss 50/12
Paragrafen:
§§ 315c Abs. 1 Nr. 2d, Abs. 3 Nr.1, 229, 230 Abs. 1 StGB

OLG Celle, kommentiert von Ewald Ternig

Die Problematik des Fußgängerüberweges im Sinne des § 315c StGB hat der Verfasser bereits in der Vergangenheit thematisiert. Fraglich ist, ob ein Fußgängerüberweg im Sinne des § 315c StGB tatsächlich nur der vom Gericht genannte Zebrastreifen sein kann. Im vorliegenden Fall wird man dem Gericht Recht geben müssen.

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