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05 Jul

Urteile

OLG Celle: Geschwindigkeitsmessung durch Hinterherfahren

05. Juli 2013

Urteil vom:
11.03.2013
Aktenzeichen:
322 SsBs 69/13
Paragrafen:
§ 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV, § 50 StVZO
1. Aus den Feststellungen zur Messung einer Geschwindigkeitsüberschreitung durch Hinterherfahren zur Nachtzeit muss sich grundsätzlich auch ergeben, an welchen äußeren Anzeichen die Messbeamten die Einhaltung des gleichbleibenden Abstandes zum gemessenen Fahrzeug erkannt haben.

2. Solcher Feststellungen bedarf es allerdings dann nicht, wenn sich das gemessene Fahrzeug ständig im Lichtkegel des folgenden Polizeifahrzeuges befand.

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