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06 Sep

Urteile

OLG Celle: Verwertungsverbot tilgungsreifer Voreintragungen bei der Fristberechnung

06. September 2013

Urteil vom:
25.03.2013
Aktenzeichen:
322 SsBs 54/13
Paragrafen:
§ 25 Abs. 2a StVG; § 29 StVG

OLG Celle

1. Bei der Berechnung der Zwei-Jahres-Frist des § 25 Abs. 2a StVG dürfen tilgungsreife, noch nicht gelöschte Voreintragungen nicht berücksichtigt werden.

2. Hat der Tatrichter den Zeitpunkt der früheren Entscheidung und deren Rechtskraft festgestellt, kann das Rechtsbeschwerdegericht den Rechtsfolgenausspruch im Hinblick auf die Antrittsfrist des § 25 Abs. 2a StVG in der Regel selbst gemäß § 79 Abs. 6 OWiG korrigieren.

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