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03 Mai

Urteile

OLG Hamm: Keine Nutzung des Handys als Navigationshilfe

03. Mai 2013

Urteil vom:
18.02.2013
Aktenzeichen:
III-5 RBs 11/13
Paragrafen:
§ 23 Abs. 1a StVO

OLG Hamm, kommentiert von Ewald Ternig

Die Nutzung des Handys im Straßenverkehr war auch im verkehrsdienst immer wieder ein Thema. So wurde in diesem Zusammenhang auch eine Entscheidung des OLG Köln genannt. Das Gericht stellte hierbei fest, dass das Verbot der Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons nach § 23 Abs. 1a Straßenverkehrsordnung (StVO) auch für den Einsatz des Geräts als Navigationshilfe gilt. Das Gericht war der Ansicht, dass dem Fahrzeugführer nach dem Wortlaut des § 23 Abs. 1a StVO die Benutzung eines Mobiltelefons untersagt ist, wenn er es aufnimmt oder hält. Danach schließe der Begriff „Benutzung“ die Inanspruchnahme sämtlicher Bedienfunktionen ein. Dazu zähle auch die Nutzung als „Navigationshilfe“. Nun musste sich auch das OLG Hamm der Problematik annehmen.

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