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07 Sep

Urteile

OLG Köln: Schädigung während des Beladevorganges

07. September 2011

Urteil vom:
19.07.2011
Aktenzeichen:
III-1 RVs 138/11
Paragrafen:
§ 34 StVO, § 142 StGB

OLG Köln

Ein „Unfall im Straßenverkehr“ im Sinne
des § 34 StVO und § 142 StGB liegt auch vor,
wenn beim Beladevorgang eines Kraftfahrzeugs
ein Blechteil, das auf die Ladefläche geworfen
werden soll, gegen die Bordwand fliegt,
von dort abprallt und ein in der Nähe geparktes
Fahrzeug beschädigt. Auch wenn das Fahrzeug
steht, sich somit im ruhenden Verkehr befindet,
ist ein Zusammenhang mit dem Straßenverkehr
und seinen typischen Gefahren gegeben.1

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