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11 Okt

Urteile

OLG Köln: Verwertungsverbot einer Blutentnahme

11. Okober 2011

OLG Köln

Leitsätze der Redaktion: Es handelt sich um einen schwerwiegenden Verfahrensfehler, wenn der die Anordnung zu einer Blutentnahme treffende Polizeibeamte im Hinblick auf eine allgemeine Dienstanweisung keine eigene Bewertung der Frage, ob ggf. die Anordnung der Blutentnahme dem Richter vorbehalten ist, vornimmt. Mit Rücksicht auf das generelle Vorgehen bei Alkohol- und Drogendelikten ist es nicht zulässig, die Blutprobe – unter Umgehung des Richtervorbehaltes – anzuordnen. Aus dem Sachverhalt (Auszüge) Der Betroffene befuhr die H. Straße in U. und bog im weiteren Verlauf auf den Parkplatz der dortigen Polizeiwache O. ab. Nachdem er das Fahrzeug auf der ...

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