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03 Nov

Urteile

OLG Köln: Zur Vermeidbarkeit eines Unfalls - Tempo bei Abblendlicht

03. November 2010

Urteil vom:
20.04.2010
Aktenzeichen:
III-1 RVs 71/10
Paragrafen:
StVO § 3 Abs. 1 S. 4

OLG Köln

Leitsätze der Redaktion: Einem Verkehrsteilnehmer ist nur diejenige Verkehrsunfallfolge strafrechtlich zuzurechnen, die bei einem pflichtgemäßen Verkehrsverhalten vermieden worden wäre. Ausgangspunkt der Betrachtung muss dabei die kritische Verkehrslage sein, das heißt die Situation, in der der Täter verpflichtet gewesen wäre, Maßnahmen zur Abwendung der den Unfall herbeiführenden Gefahren zu treffen. Hiernach ist ein verbotswidriges zu schnelles Fahren für einen Unfall ursächlich im strafrechtlichen Sinne nur dann, wenn im Zeitpunkt des Eintritts der kritischen Verkehrslage bei Einhaltung der zulässigen – geringeren ...

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