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04 Aug

Urteile

OLG Oldenburg: Bußgeldtatbestand „Winterreifen“ verfassungswidrig

04. August 2010

Urteil vom:
09.07.2010
Aktenzeichen:
2 SsRs 220/09
Paragrafen:
StVO § 2 Abs. 3 a, GG Art.103 Abs. 2, GG Art. 100, BVerfGG § 80

OLG Oldenburg

Der Bußgeldtatbestand der §§ 49 Abs. 1 Nr. 2, 2 Abs. 3 a S. 1, 2 StVO ist wegen Verstoßes gegen das Bestimmtheitsgebot verfassungswidrig,soweit er einen Verstoß gegen das Gebot, ein Kraftfahrzeug mit einer an die Wetterverhältnisse
angepassten, geeigneten Bereifung auszurüsten, ahndet.

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