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02 Nov

Urteile

OLG Stuttgart: Kennzeichenmissbrauch durch Ausschalten der Beleuchtung

02. November 2011

Urteil vom:
06.07.2011
Aktenzeichen:
2 Ss 344/11
Paragrafen:
StVG § 22 Abs. 1 Nr. 3; § 22 Abs. 1 Nr. 3

OLG Stuttgart

Leitsatz der Redaktion: Ein Pkw-Fahrer, der bei Dunkelheit die Fahrzeugbeleuchtung und damit auch die Kennzeichenbeleuchtung ausschaltet, um die Ablesbarkeit und Erkennbarkeit des hinteren Kennzeichens zu vereiteln, macht sich gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 3 StVG strafbar. Gründe (Auszüge) I. Ein junger Autofahrer wurde durch Urteil des Amtsgerichts Göppingen wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr, tateinheitlich begangen mit Kennzeichenmissbrauch, zu einer Geldstrafe von insgesamt 750 Euro, verurteilt. Zudem wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen, sein Führerschein eingezogen und eine Fahrerlaubnissperre von acht Monaten angeordnet. Neben der ...

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