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11 Aug

Urteile

OLG Stuttgart: Zur Zurechenbarkeit eines Unfallerfolges

11. August 2011

Urteil vom:
19.04.2011
Aktenzeichen:
2 Ss 14/11
Paragrafen:
StGB § 222, StrEG §§ 5, 6.

OLG Stuttgart

Leitsätze der Redaktion: Wenn der unmittelbare Unfallverursacher eigenverantwortlich handelt, dann kann die Zurechnung des Unfallerfolges an den mittelbaren Verursacher ausgeschlossen sein. Das Verantwortungsprinzip beschränkt die Zurechnung nicht nur im Fall der Selbstgefährdung des unmittelbaren Verursachers, sondern auch im Fall der Drittgefährdung. Sachverhalt (zusammengefasst) Das Amtsgericht hatte den Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt, seinen Führerschein eingezogen, ihm die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperre von noch vier Monaten für die Wiedererteilung der ...

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