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02 Jul

Urteile

OVG NRW: Cannabiskonsum und Führen von Kraftfahrzeugen

02. Juli 2010

Urteil vom:
01.06.2010
Aktenzeichen:
16 B 428/10
Paragrafen:
FeV Anl. 9 Nr. 9.2.1
Leitsätze der Redaktion: Die gewohnheitsmäßige Einnahme von Cannabis kann nur dann als regelmäßig im fahrerlaubnisrechtlichen Sinne angesehen werden kann, wenn sie nicht deutlich seltener als täglich erfolgt. Eine im ärztlichen Gutachten geäußerte Bewertung, es handele sich um regelmäßigen Konsum hat keine Bindungswirkung, wenn Zweifel bestehen, ob regelmäßiger oder gelegentlicher Konsum vorliegt. Das Gericht hat dies dann eigens zu prüfen. Gründe: I. Der Antragssteller legte erfolgreich Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen ein und wendete sich damit gegen eine Ordnungsverf ...

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