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11 Aug

Urteile

OVG Schleswig-Holstein: Ablauf der Verwertungsfrist - MPU

11. August 2011

Urteil vom:
14.04.2011
Aktenzeichen:
2 LB 27/10
Paragrafen:
§ 13a StVZO, §§ 11 und 13 FeV, §§ 2, 9, 29 und 65 StVG

OVG Schleswig Holstein

Leitsätze der Redaktion: Die Übergangsregelung des § 65 Abs. 9 StVG zur Verwertungsfrist von Eintragungen in das Verkehrszentralregister, die vor dem 01.01.1999 vorgenommen worden waren, bezieht sich nicht lediglich auf die Zeitdauer sowohl der Tilgungs- wie auch der Verwertungsfrist, sondern ebenso auf die Berechnung des Fristbeginns und auf die Voraussetzungen der Ablaufhemmung nach dem StVG. Die Anordnung einer MPU im Jahr 2008 darf sich auch auf Trunkenheitsfahrten aus dem Jahre 1996 stützen, wenn diese Verstöße zum Zeitpunkt der Anforderung des Gutachtens weiterhin verwertbar waren. Der Ablauf der Verwertungsfrist wird durch neue Eintragungen gehemmt. ...

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